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   VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03   

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VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03 (https://dejure.org/2005,28316)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 14.06.2005 - 1 A 18/03 (https://dejure.org/2005,28316)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 1 A 18/03 (https://dejure.org/2005,28316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zu Anrechnungen und Kürzungen bei der Beamtenversorgung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 Abs 1 BeamtVG; § 14 Abs 1 S 1 BeamtVG; § 14 Abs 3 BeamtVG; § 57 Abs 2 S 1 BeamtVG; § 55 Abs 4 BeamtVG
    Anwartschaft; Beamtendienstzeit; Kürzung; Ruhegehalt; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Sonderurlaub; Versetzung in den Ruhestand; Versicherungsbeitrag; Versorgungsabschlag; Versorgungsbezug; Versorgungsänderungsgesetz; Vertrauensschutz; Vorruhestand; Zeitfaktor; zusätzlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).

    Unter bestimmten - engen - Voraussetzungen kann sich indessen der Dienstherr gegenüber einen Beamten im Ruhestand von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die - wie die Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen - ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfGE 76, 256 = NVwZ 1988, 329; BVerwGE 92, 41).

    Das mit der Ruhensregelung in § 55 BeamtVG verfolgte Ansinnen, eine überhöhte Versorgung abzubauen, die sich nicht aus einer zusätzlichen Eigenleistung des Versorgungsempfängers, sondern aus dem unkoordinierten Nebeneinander zweier Versorgungssysteme beim Wechsel von dem einen in das andere ergibt, stellt einen hinreichend sachlichen Grund für eine solche Regelung dar (vgl. BVerfGE 76, 256 = NVwZ 1988, 329).

    Insoweit führt das BVerfG in der genannten Entscheidung vom 30.9.1987 (BVerfGE 76, 256 = NVwZ 1988, 329) aus:.

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).

  • BVerwG, 22.01.1987 - 2 B 49.86

    Ehegatten - Versorgungsausgleich bei Beamten - Vereinbarung auf einen Betrag -

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    "Im Verhältnis zum Dienstherrn besteht der sachliche Grund für die gem. § 57 I 1 BeamtVG durchzuführende Kürzung des Ruhegehalts nach Eintritt in den Ruhestand darin, daß er durch die Ehescheidung des Beamten bezüglich der gesamten Versorgungsaufwendungen nicht höher belastet werden soll, als wenn der Beamte sich nicht hätte scheiden lassen (BVerwG, NJW 1987, 1566 = ZBR 1987, 217 m.w. Nachw.).

    Zum Ausgleich der diesem hierdurch entstandenen Belastung dient im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Beamten die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen vorzunehmende Kürzung der Versorgungsbezüge nach Maßgabe des § 57 BeamtVG (vgl. BVerwG, NJW 1987, 1566 = ZBR 1987, 217).

  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91

    Beamtenversorgung - Rentenanrechnung - Nebentätigkeit

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    Unter bestimmten - engen - Voraussetzungen kann sich indessen der Dienstherr gegenüber einen Beamten im Ruhestand von seiner Alimentationspflicht dadurch entlasten, dass er den Versorgungsberechtigten auf Einkünfte aus einer anderen öffentlichen Kasse verweist, die - wie die Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen - ebenfalls der Existenzsicherung des Versorgungsberechtigten und seiner Familie zu dienen bestimmt sind (vgl. BVerfGE 76, 256 = NVwZ 1988, 329; BVerwGE 92, 41).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    Diese Vorschrift bindet den Gesetzgeber bei der inhaltlichen Gestaltung des Beamtenrechts an die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums (vgl. z.B. BVerfGE 8, 1 ; 11, 203 ).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    Während das Reichsbeamtengesetz vom 31.3.1873 eine feste Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand noch nicht kannte, wurde mit dem Preußischen Gesetz vom 15.12.1920 und dann durch die Personalabbauverordnung vom 27.10.1923 (RGBl I S. 999) die Altersgrenze für das Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf das 65. Lebensjahr festgesetzt (vgl. BVerfGE 71, 255 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    Die Vorschrift schützt nur den Kernbestand der Strukturprinzipien des Berufsbeamtentums, die allgemein oder doch überwiegend während eines längeren, traditionsbildenden Zeitraums mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 58, 68 ; 76, 256 ).
  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei entscheidend, daß der Träger der Versorgungslast und damit die Allgemeinheit mit der Erstattungspflicht zusätzliche Belastungen übernimmt, die ohne die Ehescheidung des Beamten nicht entstanden wären und die an die Stelle des beim Splitting maßgeblichen Versicherungsprinzips treten (vgl. hierzu im einzelnen BVerfGE 80, 297 (314f.) = NJW 1989, 1983).
  • BVerfG, 15.05.1985 - 2 BvL 24/82

    Verfassungsmäßigkeit der Einstellung der Zahlung von Waisengeld nach dem BeamtVG

    Auszug aus VG Lüneburg, 14.06.2005 - 1 A 18/03
    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört die Verpflichtung des Dienstherrn, dem Beamten angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (z.B. BVerfGE 3, 58 ; 46, 97 ; 70, 69 ).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 C 12.03

    Dienstunfähigkeit; Versorgungsabschlag.

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60

    Beförderungsschnitt

  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 14.93

    Beamtenrecht - Versorgungsausgleich - Versetzung in Ruhestand - Dienstunfähigkeit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2002 - 1 A 192/00

    Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten; Anrechnung einer

  • FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 2 V 4833/01

    Veräußerung; Mitunternehmeranteil; Kommanditanteil; Tarifermäßigung;

  • VG Saarlouis, 13.11.2007 - 3 K 374/06

    Beamtenrecht; Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand

    (siehe auch BVerwG, Urteil vom 28.04.2005 - 2 C 1.04 -, BVerwGE 123, 308, zitiert nach JURIS; BVerwG, Urteil vom 25.01.2005 - 2 C 48.03 -, ZBR 2006, 166, zitiert nach JURIS; OVG Münster, Beschluss vom 15.01.2007 - 1 A 3416/03 -, zitiert nach JURIS; VGH München, Beschluss vom 01.03.2005 - 3 B 03.498 -, zitiert nach JURIS; VG München, Urteil vom 21.11.2006 - M 5 K 04.4349 -, zitiert nach JURIS; VG Ansbach, Urteil vom 07.03.2006 - AN 1 K 05.01676 -, zitiert nach JURIS; VG Lüneburg, Urteil vom 14.06.2005 - 1 A 18/03 -, zitiert nach JURIS).
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